🔹 Funktionsliste ohne Richtlinienwissen – geht das? Eine ehrliche Antwort 🔹
Liebe/r *|FNAME|* *|LNAME|*,
|
|
diese Woche kam aus der Community eine Frage, die mir nicht mehr aus dem Kopf ging:
„Kann man die GA-Funktionsliste eigentlich auch ohne das Richtlinienwissen aus VDI 3814 Blatt 3.1 oder DIN EN ISO 16484 ausfüllen?"
Ehrliche, kurze Antwort vorweg:
Klar kannst du das. Aber wenn es ernst wird, fliegst du damit auf die Nase.
Und genau deshalb möchte ich dir heute erklären, warum ich keinem empfehle, sich bei der Funktionsliste auf sein Bauchgefühl zu verlassen – egal wie viele Jahre Praxis hinter dir liegen.
|
❌ Das Problem in der Praxis
Viele denken:
👉 „Ich mache GA seit 15 Jahren – ich weiß doch, was rein muss."
Das klingt logisch – ist aber gefährlich.
Die Folgen:
- Funktionen werden falsch eingeordnet
- Funktionen werden vermischt und oder falsch ausgefüllt
- Im Streitfall fehlt die Argumentationsgrundlage
- Nachträge, Verzug, Vertrauensverlust beim Auftraggeber vorprogrammiert 💸
Damit räumen wir jetzt auf.
|
📖 Was die Funktionsliste wirklich ist
Die Funktionsliste ist kein optionales Beiwerk. Sie eine der Grundsäulen der GA-Planung:
1. Vertragsgrundlage
Nach VOB/C (DIN 18386) sind die GA-Funktionen und somit die Funktionsliste die Abrechnungsrelevant. Was nicht in der Liste steht, ist nicht geschuldet. Was falsch klassifiziert ist, kann auch falsch oder anders abgerechnet werden.
2. Kalkulationsbasis
Jede Funktion und jede Spalte ist Geld. Eingabefunktion, Anwendungsfunktion, Bedienfunktion – jede Funktion wird anders bepreist. Wer das vermischt, kalkuliert falsch.
3. Spezifikation für die Programmierung
Die GA-Funktionen nach der VDI 3814 Blatt 3.1 (PID-Regler, Ereignis- und Meldungsklassen, Grenzwertüberwachung, Frostschutz, Sonnenautomatik …) sind die Bauanleitung für den Integrator. Ohne saubere Liste – keine saubere Definition was man eigentlich will.
4. Maßstab bei der Abnahme
Der Planer kann gegen die Liste prüfen. Der Integrator rechnet gegen die Liste ab. Wenn deine Liste nicht richtlinienkonform ist – verlierst du jede Diskussion.
Und genau deshalb ist sie ohne Richtlinienwissen nicht sauber zu erstellen.
|
🛠️ Was VDI 3814 Blatt 3.1 konkret liefert
Die Richtlinie ist kein bürokratisches Werk. Sie gibt dir:
- Klar definierte Funktionen mit Ein-/Ausgängen, Parametern und Einheiten
- Eindeutige Definitionen in Ein-/Ausgabefunktionen, Anwendungsfunktionen und Bedienfunktionen
- Standardisierte Kennzeichnungen nach Blatt 4.1 (BAS, Benutzeradressen)
- Eine Sprache, die alle lernen und verstehen können – Planer, Integrator, Bauherr, Sachverständiger
- Die Basis für wiederkehrende Funktionen sogenannte Makrofunktionen – also genau das, was 2026 im BACtwin-Kontext (Digitaler Zwilling) immer wichtiger wird
👉 Deine Faustregel ab jetzt:
- Wenn du weißt, in welchem Kapitel deine Funktion steht → bist du auf der sicheren Seite
- Wenn du nur „aus dem Bauch" einträgst → kannst du im Streitfall nichts beweisen und argumentierst nur leer vor dich rum
|
⚙️ Kurzer Einschub: Die VOB/C-Grauzone
Die VOB/C (DIN 18386, zuletzt 2019-09) verweist immer noch auf die alte DIN EN ISO 16484-3:2005. Gleichzeitig ist die VDI 3814 Blatt 3.1 (2019) in der Praxis längst der neue Standard.
Heißt: Du musst beide Welten kennen, um sauber zu argumentieren.
Wer den Funktionslisten-Stand nicht im Angebot / Vertrag festlegt, läuft Gefahr, das später als Rückfragen, Nachtrag – oder als Streit zurückzubekommen.
|
🧠 Mit Richtlinie vs. Bauchgefühl – auf einen Blick
| Situation |
Mit Richtlinie |
Bauchgefühl |
| Streit bei der Abnahme |
Verweis auf Kapitel und Funktion |
„Hab ich immer so gemacht" |
| Kalkulation |
Saubere Definition des Leistungsumfang |
Risiko von Nachträgen |
| VOB/C-Konflikt |
Norm-Stand wird vorab geklärt |
Nachtrag-Streit vorprogrammiert |
| Übergabe an Integrator |
Eindeutige Funktionen und Leistungen |
Rückfragen, Annahmen, Fehler |
| Sachverständigen-Prüfung |
Bestanden |
Nachbesserungspflicht und Kosten |
| Verteidigung im Ernstfall |
Belegbar |
Angreifbar |
Die Richtlinie ist nicht nur Bürokratie. Sie ist deine Versicherung.
|
🔧 Drei Praxis-Szenarien
Drei Konstellationen mehrfach erlebt. Jedes Mal: derselbe Auslöser – fehlendes Richtlinienwissen.
|
🔴 Fall 1: Der Streit bei der Abnahme
Situation:
Bauherr fragt: „Das habe ich doch ganz anders gewollt?"
Integrator: „Das ist aber nicht beauftragt und somit keine geschuldete Leistung"
Ergebnis: Diskussion ohne Substanz. Keine Argumentationskette zur Richtlinie. Der Bauherr fragt nach – und der Planer hat nichts in der Hand.
Folge: Nachbesserung auf für Mehrkosten und/oder massiver Vertrauensverlust beim Bauherrn.
|
🔴 Fall 2: Der Kalkulations-Crash
Situation:
Komplexe Funktionen werden nicht als „Datenpunkte" gezählt.
Ergebnis: Die Kalkulation stimmt am Ende nicht – Integrator fordert nach..
Folge: Nachtrag im Haus, Auftraggeber / Bauherr unzufrieden.
|
🔴 Fall 3: Die VOB/C-Grauzone
Situation:
LV verweist auf VOB/C also „Funktionsliste nach DIN EN ISO 16484-3" – ohne Jahreszahl. Bieter liefert nach VDI 3814 Blatt 4.3. Sachverständiger sagt: „Steht nicht so im LV."
Ergebnis: Sechs Wochen Verzug, Nachtrag-Streit, Anwalt eingeschaltet.
Folge: Lösbar – aber nur mit sauberem Richtlinienwissen und Mapping zwischen alter und neuer Funktionsliste möglich. Auf den Kosten / Zeit bleibt man sitzen
|
⚠️ Häufige Einwände – ausgeräumt
„Ich habe 20 Jahre Erfahrung – das reicht doch."
→ Erfahrung ersetzt keine Norm. Im Streitfall zählt nicht, was du immer gemacht hast – sondern was nachweisbar richtig ist.
„Die Richtlinie ist zu kompliziert."
→ Hast du Sie wirklich bis zum Ende gelesen?. Wer Blatt 1, 3.1 und 4.3 kennt, hat 90 % der Funktionsliste verstanden und abgedeckt. Das ist machbar.
„In meinen Projekten hat das noch nie jemand geprüft."
→ Bis zum ersten Sachverständigen oder bis zum ersten Streit. Dann ist es zu spät, sich einzuarbeiten.
„Meine Excel-Vorlage ist seit 20 Jahren bewährt."
→ Wenn deine Vorlage aus 2005 stammt, ist das Funktionsliste 2026 ein Risiko für jedes Projekt in dem die neue VDI 3814 gefordert wird..
„Ich orientiere mich am Bauherrn und der VOB/C."
→ Bauherrn-Vorlagen und auch die VOB/C sind oft veraltet und nicht auf dem aktuellen Stand, somit oder selbst nicht richtlinienkonform. Du übernimmst damit fremde Fehler oder alte Dokumente.
|
⚠️ Der kritische Praxisfehler
Ein typisches Missverständnis:
👉 „Die Funktionsliste ist ja nur eine Liste mit Hardware-Datenpunkten."
Realität:
- Eine Datenpunktliste ist nicht dasselbe wie eine Funktionsliste
- Datenpunkte (BI / BO / AI / AO) sind vielleicht die "Hardware"-Sicht
- Funktionen sind die komplette Automation – also was tatsächlich passieren soll und sich damit Kostenrelevant
Wer Datenpunkte zählt, kalkuliert Hardware. Wer Funktionen beschreibt, kalkuliert Leistung. Das ist ein Unterschied.
|
💡 Warum das so wichtig ist
Wenn die Funktionsliste nicht richtlinienkonform ist, entstehen genau diese Probleme:
- „Wo steht dass ich das liefern muss?"
- „Ist das im Leistungsumfang oder nicht?"
- „Wer trägt die Verantwortung für diese Funktion?"
- „Warum stimmt die Programmierung nicht mit den Nutzerwünschen zusammen?"
Und plötzlich: Nachträge, Zeitverzug, Diskussionen.
|
⚖️ Ehrliche Bewertung
Positiv 👍
- Mit Richtlinie hast du Argumentationssicherheit
- Kannst mir etwas lesen, eine saubere Kalkulationsbasis aufbauen
- Weniger Streit, weniger Nachträge, mehr Professionalität
Negativ ⚠️
- Der Einstieg in die VDI 3814 ist trocken und etwas langatmig
- Es gibt keine 5-Minuten-Abkürzung
- Alte Gewohnheiten halten sich hartnäckig und müssen ggf. neu gedacht werden. Und wer mag Veränderung?
|
🔥 Der wichtigste Merksatz
Mit Bauchgefühl gewinnst du keinen Streit. Mit Richtlinienwissen schon.
|
🎯 Fazit
- Die Funktionsliste ist eines der wichtigsten Dokumente der Gebäudeautomationsplanung
- Bauchgefühl ersetzt keine Richtlinienwissen wie VDI 3814 Blatt 3.1 oder DIN EN ISO 16484
- Wer den Norm-Stand nicht definiert, schwebt in Gefahr
- Datenpunktliste ≠ Funktionsliste – das ist ein Unterschied
- Richtlinienwissen ist die günstigste Versicherung, die du in der GA hast
Lerne es einmal richtig – und du kannst es bei jedem Projekt verteidigen.
|
|
🚀 In der GAcoach.app findest du das komplette Lernmodul zur VDI 3814 Blatt 3.1 – und unter GA-Funktionen findest du zu jeder GA-Funktion eine Erklärung.
Jetzt ausprobieren →
|
|
❓ Wie gehst du aktuell mit der Funktionsliste um?
Nutzt du eine eigene Vorlage? Arbeitest du nach 16484-3 oder schon nach Blatt 3.1? Wo war dein letzter Streit-Punkt? Schreib mir – ich greife regelmäßig Praxis-Themen aus der Community auf 💪
|
|
Viele Grüße
Dennis
Der GA-Coach
|
|
Du erhältst diesen Newsletter, weil du dich bei GA-Coach eingetragen hast.
Abmelden |
Profil aktualisieren |
Im Browser ansehen
*|LIST:ADDRESSLINE|*
|