3 Fragen, die GA-Planer immer wieder stellen
Normen, Grundleistungen, Kennzeichnung — die 3 Webinar-Fragen, praxisnah beantwortet, mit To-dos fürs nächste Projekt.
Letzte Woche stand ich im Live-Webinar bei ICONAG vor über 100 von euch — Thema: AMEV BACtwin trifft VDI 3814 Fachplanung. Danke für die vielen Fragen im Chat und die Diskussion danach auf LinkedIn.
Eins ist mir aufgefallen: Es kamen immer wieder dieselben drei Fragen. Zu den Normen. Zu den Grundleistungen. Zur Kennzeichnung.
Die Antworten sind kein Hexenwerk — aber sie entscheiden, wer im Projekt sauber dasteht und wer am Ende Nachträge schreibt. Hier sind sie: ausführlich, mit konkreten To-dos. Für alle, die dabei waren, und alle, die es verpasst haben.
Was du in diesem Artikel lernst
- Wo GA-Projekte Geld verlieren
- Begriffe
- Praxisszenen
- Fazit
Wo GA-Projekte Geld verlieren
Diese drei Punkte steckten in fast jeder Frage — und genau hier verlieren GA-Projekte Geld und Nerven. Der Reihe nach:
- Normen-Wirrwarr — VDI 3814, ISO 16484, VOB/C: Wer regelt was? Wer das verwechselt, plant nach der falschen Logik.
- Grundleistung vs. besondere Leistung — Planer liefern entweder zu viel (unbezahlt) oder zu wenig (Nachtrag droht). Beides kostet.
- Kennzeichnung ohne Vorgabe — der Auftraggeber gibt kein System vor, der Planer erfindet eins, am Ende passt nichts zusammen.
Begriffe
Frage 1 drehte sich fast immer um die Normen: „Warum überhaupt VDI 3814, wenn es doch die ISO 16484 gibt?" Drei Dokumente, drei Aufgaben — dein roter Faden als Planer ist die VDI 3814. Die ganze Einordnung steht in meinem Artikel zu HOAI, VOB und VDI 3814.
VDI 3814 — die deutsche Planungsrichtlinie
Ihr großer Vorteil: Sie denkt in Leistungsphasen und sagt dir, wer wann was liefert — passend zu den HOAI-Phasen LP1–LP9. Das macht sie in der deutschen Praxis unverzichtbar. Must-know: Sie ist die einzige der drei, die Planung prozessual beschreibt — von der Bedarfsplanung bis zum Betrieb.
DIN EN ISO 16484 — das internationale Fundament
Die BACS-Norm definiert, was ein Gebäudeautomationssystem technisch können muss: Funktionen, Datenpunkte, Systemarchitektur. Aber sie kennt weder Leistungsphasen noch die deutsche Vertragslogik. Gutes Fundament — keine Planungsanleitung.
VOB/C (ATV DIN 18386) — die vertragliche Klammer
In den meisten GA-Verträgen ist die VOB/C die Abrechnungsgrundlage für Kosten und Leistungen. Das technische WAS definiert sie aber nicht selbst — dafür verweist sie zurück auf ISO 16484 und VDI 3814. Und sie ist in die Jahre gekommen: Verlass dich bei der Planungstiefe nicht allein auf sie.
Praxisszenen
Die beiden anderen Fragen kamen direkt aus der Praxis — und sind die eigentlichen Geld-Themen. Hier die Antwort plus das, was du konkret tun solltest.
Frage 2: Was schulde ich als Fachplaner wirklich?
Der häufigste Irrtum: Planer glauben, sie müssten alles abliefern — oder umgekehrt zu wenig. Klartext zur Abgrenzung:
- Auftraggeber-Sache (keine Grundleistung von dir): Bedarfsplanung, Lastenheft und das Vorgeben des Kennzeichnungssystems.
- Deine Grundleistung: die Anwendung dieser Vorgaben — das vorgegebene Kennzeichnungssystem konsequent in Funktionsliste und Planung umsetzen.
- Besondere Leistung (kostet extra): wenn du bei AG-Aufgaben einspringst — ein Kennzeichnungssystem empfiehlst oder ausarbeitest, die Bedarfsplanung mitgestaltest, ein Lastenheft formulierst.
Antwort: Trenne sauber, was AG-Sache ist und was du schuldest. Springst du bei einer AG-Aufgabe ein, ist das eine besondere Leistung — vereinbart und vergütet, nicht nebenbei.
To-do: Schreib im Angebot ausdrücklich rein, welche besonderen Leistungen du erbringst. Was nicht vereinbart ist, wird später zum Nachtrag — oder zu unbezahlter Arbeit.
Frage 3: Kennzeichnungssystem — wer ist verantwortlich?
Die zweite große Frage im Webinar. Klare Antwort: Die Vorgabe kommt vom Auftraggeber — AKS, BKS und BAS nach VDI 3814 Blatt 4.1. Der Fachplaner wendet an, er erfindet kein eigenes System.
Kurz sortiert, weil die drei ständig verwechselt werden:
- AKS — Anlagenkennzeichnung: nur die Anlage (Liegenschaft, Gebäude, Gewerk, Anlagenart, -nummer). Kein Betriebsmittel, keine Funktion.
- BKS — Betriebsmittelkennzeichnung: der Teil mit dem Betriebsmittel, oft mit Ortsbezug. Wichtig auch für andere Gewerke wie Elektro.
- BAS — Benutzeradressierung: die vollständige, sprechende Adresse inklusive Funktion und Datenpunkt. Wer „AKS" sagt, meint meistens genau das.
Das Problem in der Praxis: Der Auftraggeber gibt nichts vor. Was dann?
Antwort: Fordere die Vorgabe aktiv ein und dokumentiere das schriftlich. Fordert der AG ein System, müssen sich auch alle anderen Gewerke daran halten — nicht nur du. So spricht das ganze Projekt dieselbe Sprache.
To-do: Kein System vom AG? Dann (1) schriftlich anfragen, (2) eine belastbare Grundlage vorschlagen — VDI-3814-Kennzeichnung oder AMEV BACtwin, als besondere Leistung —, (3) die Festlegung protokollieren. Tiefer drin steckt mein BAS-Artikel.
GA-Coach Tipp
Deine 5 To-dos fürs nächste GA-Projekt:
- VDI 3814 im Vertrag als verbindliche Planungsgrundlage benennen — nicht nur „nach Stand der Technik".
- Grund- und besondere Leistungen im Angebot klar trennen und einzeln benennen.
- Kennzeichnungssystem (AKS/BKS/BAS) früh beim Auftraggeber einfordern — schriftlich.
- Liegt nichts vor: VDI-3814-Kennzeichnung oder BACtwin vorschlagen und die Festlegung protokollieren.
- Dokumentationsstruktur nach VDI 6026 aufsetzen, damit Planung und Betrieb zusammenpassen.
Den direkten Leistungsphasen-Vergleich und fertige Vorlagen findest du in der GA-Coach App.
Fazit
Die meisten Streit- und Nachtragsthemen in GA-Projekten entstehen nicht in der Technik — sondern an der Frage, wer was schuldet. Normen sauber einordnen, Leistungen klar abgrenzen, Kennzeichnung früh festzurren: Das sind keine Formalien. Das ist deine Absicherung.
Strukturiert planen mit der GA-Coach App
Datenpunkte erfassen, BACtwin-Standard anwenden, Funktionsliste aufbauen.
Zur GA-Coach App BACtwin Artikel